Erwerbsminderungsrente

Haben Sie die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt?

Grundsätzlich müssen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus einer geringfügigen Beschäftigung oder Zeiten aus einem Versorgungausgleich belegt sein.

Ausnahmen:

  1. Es liegt ein Fall der vorzeitigen Wartezeiterfüllung vor
  2. Wenn die volle Erwerbsminderung bereits vor Ablauf der 5 Jahre eingetreten ist, können behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten, für die Pflichtbeiträge gezaht werden, nach Ablauf von 20 Jahren eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen.