GdB ermitteln


Körperbereiche



  2.1
Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung, GdB: 0
  2.1
Einfache Schädelbrüche, ohne Komplikationen im Heilverlauf, GdB: 0
  2.1
Kleinere Knochenlücken, Substanzverluste (auch größere gedeckte) am knöchernen Schädel, GdB: 0-10
  2.1
Schädelnarben am Hirnschädel, mit erheblichem Verlust von Knochenmasse ohne Funktionsstörung des Gehirns (einschließlich entstellender Wirkung), GdB: 30
  2.1
Einfache Gesichtsentstellung
----nur wenig störend GdB: 0-10
--- sonst GdB: 20-30
  2.1
Abstoßend wirkende Entstellung des Gesichts GdB: 50
  2.2
Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich
----leicht GdB: 0-10
----ausgeprägt, den oralen Bereich einschließend GdB: 20-30
  2.2
Gesichtsneuralgien (z.B. Trigeminusneuralgie)
----leicht (seltene, leichte Schmerzen) GdB: 0-10
----mittelgradig (häufigere, leichte-mittelgradige Schmerzen, schon durch geringe Reize auslösbar) GdB: 20-40
----schwer (häufige, mehrfach im Monat auftretende starke Schmerzen bzw. Schmerzattacken) GdB: 50-60
----besonders schwer (starker Dauerschmerz oder Schmerzattacken mehrmals wöchentlich) GdB: 70-80
  2.3
Echte Migräne
----leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich) GdB: 0-10
----mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend) GdB: 20-40
----schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen) GdB: 50-60
  2.4
Periphere Fazialisparese
----einseitig, kosmetisch nur wenig störende Restparese GdB: 0-10
----einseitig, ausgeprägtere Restparese oder Kontrakturen GdB: 20-30
----einseitig, komplette Lähmung oder entstellende Kontraktur GdB: 40
----beidseitig komplette Lähmung GdB: 50
  3.1.1
Hirnschäden
----mit geringer Leistungsbeeinträchtigung GdB: 30-40
----mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung GdB: 50-60
----mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung GdB: 70-100
  3.1.2
Hirnschäden mit psychischen Störungen
----leicht (im Alltag sich gering auswirkend) GdB: 30-40
----mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend) GdB: 50-60
----schwer GdB: 70-100
  3.1.2
Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens
----leicht GdB: 30
----mittelgradig, auch mit vereinzelten synkopalen Anfällen GdB: 40
----mit häufigeren Anfällen oder erheblichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand GdB: 50
  3.1.2
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-) zerebraler Ursache, Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-) zerebraler Ursache GdB: 30-100
  3.1.2
Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen
----leicht (z. B. Restaphasie) GdB: 30-40
----mittelgradig (z. B. Aphasie mit deutlicher-sehr ausgeprägter Kommunikationsstörung) GdB: 50-80
----schwer (z.B. globale Aphasie) GdB: 90-100
  3.1.2
Zerebral bedingte Teillähmungen und Lähmungen
----leichte Restlähmungen und Tonusstörungen der Gliedmaßen GdB: 30
----bei ausgeprägteren Teillähmungen und vollständiger Lähmung von Armen und Beinen (Vergleich mit Gliedmaßenverlusten) bei vollständiger Lähmung von Arm und Bein (Hemiplagie) GdB:100
  3.1.2
Parkinson-Syndrom
----ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung GdB: 30-40
----deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung GdB: 50-70
----schwere Störung der Bewegungsabläufe-zur Immobilität GdB: 80-100
  3.1.2
Andere extrapyramidable Syndrome-auch mit Hyperkinesen, sind analog nach Art und Umfang der gestörten Bewegungsabläufe und der Möglichkeit ihrer Unterdrückung zu bewerten
  3.1.2
Epileptische Anfälle
----sehr selten, (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr GdB: 40
----selten, (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten GdB: 50-60
----mittlere Häufigkeit, (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen GdB: 60-80
----häufig, (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle, wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen GdB: 90-100
----nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung GdB: 30
----Nach Abklingen ohne nachgewiesenen Hirnschaden, Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht GdB: 0
  3.2
Narkolepsie, je nach Häufigkeit, Ausprägung und Kombination der Symptome (Tagesschläfrigkeit, Schlafattacken, Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen, Schlaflähmungen
  3.3
Hirntumoren
----Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, wenn vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist GdB: 50
----nach Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z.B. Medulloblastom), während Heilungsbewährung von 5 Jahren bei geringer Leistungsbeeinträchtigung GdB: 50
----maligne Tumore (z.B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom) GdB: 80
  3.4.1
Entwicklungsstörungen im Kindesalter in den Bereichen Motorik, Sprache oder Wahrnehmung und Aufmerksamkeit
----leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung GdB: 0-10
----sonst-- zum Ausgleich-je nach Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung GdB: 20-40
----bei besonders schwerer Ausprägung (selten) GdB: 50
  3.4.1
Globale Entwicklungsstörungen (Einschränkungen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung und Spielverhalten, Motorik, Selbständigkeit, soziale Integration)
----starke Auswirkungen (z.B. EQ von 70-über 50) GdB: 50-70
----schwere Auswirkungen (z.B. EQ 50 und weniger) GdB: 80-100
----geringe Auswirkungen GdB: 30-40
  3.4.2
Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreibschwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung)
----leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Schulleistungen GdB: 10
----bei besonders schwerer Ausprägung (selten) GdB: 50
----sonst-auch unter Berücksichtigung von Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen-- zum Ausgleich GdB: 20-40
  3.4.2
Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand entsprechend einem Intelligenzalter (IA) von etwa 10-12 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. von etwa 70-60)
----wenn während des Schulbesuchs nur geringe Störungen insbesondere der Auffassung, der Merkfähigkeit, der psychischen Belastbarkeit, der sozialen Einordnung, des Sprechens, der Sprache, oder anderer kognitiver Teilleistungen vorliegen GdB: 30-40
----wenn sich nach Abschluß der Schule noch eine weitere Bildungsfähigkeit gezeigt hat und keine wesentlichen, die soziale Einordnung erschwerenden Persönlichkeitsstörungen bestehen GdB: 30-40
----wenn nach Abschluß der Schule auf eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zu selbständiger Lebensführung oder sozialer Einordnung geschlossen werden kann GdB: 50-70
----wenn ein Ausbildungsberuf unter Nutzung der Sonderregelungen für behinderte Menschen erreicht werden kann GdB: 30-40
----wenn während des Schulbesuchs die oben genannten Störungen stark ausgeprägt sind oder mit einem Schulversagen zu rechnen ist GdB: 50-70
----wenn der behinderte Mensch wegen seiner Behinderung trotz beruflicher Fördermöglichkeiten (z.B. in besonderen Rehabilitationseinrichtungen) nicht in der Lage ist, sich auch unter Nutzung der Sonderregelungen für behinderte Menschen beruflich zu qualifizieren GdB: 50-70
  3.4.2
Intelligenzmangel mit stark eingeschränkter Bildungsfähigkeit, erheblichen Mängeln im Spracherwerb, Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. unter 10 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. unter 60)
----bei relativ günstiger Persönlichkeitsentwicklung und sozialer Anpassungsmöglichkeit (Teilerfolg in einer Sonderschule, selbständige Lebensführung in einigen Teilbereichen und Einordnung im allgemeinen Erwerbsleben mit einfachen motorischen Fertigkeite GdB: 80-90
----bei stärkerer Einschränkung der Eingliederungsmöglichkeiten mit hochgradigem Mangel an Selbständigkeit und Bildungsfähigkeit, fehlender Sprachentwicklung, unabhängig von der Arbeitsmarktlage und auf Dauer Beschäftigungsmöglichkeit nur in einer Werkstatt GdB: 100
  3.5.1
Autistische Syndrome, tiefgreifende Entwicklungsstörungen
----mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 80-100
----mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 50-70
----ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten GdB: 10-20
----mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 30-40
  3.5.2
Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität bei sozialen Anpassungsschwierigkeiten
----ab 25 höchstens GdB: 50
----mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht ermöglichen GdB: 80-100
----mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung oder Beaufsichtigung ermöglichen GdB: 50-70
----mit Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit in mehreren Lebensbereichen GdB: 30-40
----ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit GdB: 10-20
  3.5.3
Störungen des Sozialverhaltens mit Beginn in Kindheit und Jugend nach Einschränkung der sozialen Integrationsfähigkeit und des Betreuungsaufwandes
  3.6
Langdauernde (über ein halbes Jahr andauernde) Psychose
----im floriden Stadium je nach Einbuße beruflicher und sozialer Anpassungsmöglichkeiten GdB: 50-100
----nach dem Abklingen während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren, wenn bereits mehrere manische oder manische und depressive Phasen vorangegegangen sind GdB: 50
----nach dem Abklingen während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren, sonst GdB: 30
  3.6
Schizophrener Residualzustand (z.B. Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung)
----ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten GdB: 10-20
----mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 30-40
----mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 50-70
----mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 80-100
  3.6
Affektive Psychose mit relativ kurzdauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen
----bei 1-2 Phasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer je nach Art und Ausprägung GdB: 30-50
----bei häufigeren Phasen von mehrwöchiger Dauer GdB: 60-100
  3.7
Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folge psychischer Traumen
----leichtere psychovegetative oder psychische Störungen GdB: 0-20
----stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) GdB: 30-40
----schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit), mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 50-70
----schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit), mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 80-100
  3.8
Abhängigkeit von psychotropen Substanzen
----mit leichteren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 30-40
----mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 50-70
----mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 80-100
----nach Abhängigkeit bei einem GdB von >= 50, Heilungsbewährung von 2 Jahren ab Abstinenz. Währenddessen ist ein GdS von 30 anzunehmen, es sei denn, die bleibenden psychischen oder hirnorganischen Störungen rechtfertigen einen höheren GdS
  3.9
Rückenmarkschäden
----unvollständige, leichte Halsmarkschädigung, mit beidseits geringen motorischen und sensiblen Ausfällen, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion GdB: 30-60
----unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung, mit Teillähmung beider Beine, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion GdB: 30-60
----unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung, mit Teillähmung beider Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion GdB: 60-80
----unvollständige Halsmarkschädigung, mit gewichtigen Teillähmungen beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion GdB: 100
----vollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung, mit vollständiger Lähmung der Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion GdB: 100
----vollständige Halsmarkschädigung, mit vollständiger Lähmung beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion GdB: 100
  3.10
Multiple Sklerose, Unter Berücksichtigung der zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen sowie der sich aus dem klinischen Verlauf ergebenden Krankheitsaktivität
  3.11
Polyneuropathien unter Berücksichtigung der Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund motorischer Ausfälle sowie der sensiblen Störungen analog zu den peripheren Nervenschäden. Der GdS motorischer Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätze
  4.1
Verlust eines Auges, mit dauernder, einer Behandlung nicht zugänglichen Eiterung der Augenhöhle GdB: 40
  4.2 Linsenverlust
----eines Auges (korrigiert durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse), Sehschärfe 0,4 und mehr GdB: 10
----eines Auges (korrigiert durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse), Sehschärfe 0, 1-weniger als 0,4 GdB: 20
----eines Auges (korrigiert durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse), Sehschärfe weniger als 0,1 GdB: 25-30
----beider Augen, der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende GdB-Grad ist um 10 zu erhöhen, wenn nicht schon 60 erreicht
----bei Versorgung mit Starbrille, der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende GdB-Grad ist um 10 zu erhöhen, bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges um 20
 
4.3
Ermittlung des GdB bei Sehkraftminderung nach der MdE-Tabelle der DOG
Sehkraft links Sehkraft rechts
   
  4.4
Augenmuskellähmungen/Strabismus
----wenn ein Auge wegen der Doppelbilder vom Sehen ausgeschlossen werden muß GdB: 30
----bei Doppelbildern nur in einigen Blickfeldbereichen bei sonst normalem Binokularsehen, GdB-Grad ergibt sich aus dem Schema von Hasse und Steinhorst GdB: 25
----bei einseitiger Bildunterdrückung durch Gewöhnung (Exklusion) und entsprechendem Verschwinden der Doppelbilder GdB: 10
  4.4
Lähmung des Oberlides
----mit nicht korrigierbarem vollständigen Verschluß des Auges GdB: 30
----bei korrigierbarem Verschluß des Auges GdB: 10-20
  4.4
Fehlstellungen der Lider
----Verlegung der Tränenwege mit Tränenträufeln, einseitig GdB: 10
----Verlegung der Tränenwege mit Tränenträufeln, beidseitig GdB: 10-20
  4.5
Gesichtsfeldausfälle
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Binasale Hemianopsie, bei beidäugigem Sehen GdB: 10
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Homonyme Hemianopsie GdB: 40
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Bitemporale Hemianopsie GdB: 30
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Binasale Hemianopsie, bei Verlust des beidäugigen Sehens GdB: 30
----bei unvollständigen Halbseiten- und Quadrantenausfällen sind die GdB-Sätze entsprechend niedriger anzusetzen
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Homonymer Quadrant oben GdB: 20
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Homonymer Quadrant unten GdB: 30
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Vollständiger Ausfall beider unterer Gesichtsfeldhälften GdB: 60
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Ausfall einer Gesichtshälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges, temporal GdB: 70
----Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle, Ausfall einer Gesichtshälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges, nasal GdB: 60
  4.5
Gesichtsfeldeinengungen
----Allseitige Einengung bei normalem Gesichtsfeld des anderen Auges, auf 10 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 10
----Allseitige Einengung bei normalem Gesichtsfeld des anderen Auges, auf 5 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 25
----Allseitige Einengung doppelseitig, auf 50 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 10
----Allseitige Einengung doppelseitig:, auf 30 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 30
----Allseitige Einengung doppelseitig:, auf 10 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 70
----Allseitige Einengung doppelseitig:, auf 5 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 100
----Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges, auf 50 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 40
----Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges, auf 30 Grad Abstand vorn Zentrum GdB: 60
----Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges, auf 10 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 90
----Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges, auf 5 Grad Abstand vom Zentrum GdB: 100
  4.5
Unregelmäßige Gesichtsfeldausfälle, Skotome im 50 Grad-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians, binokular
---->= 1/3 ausgefallene Fläche GdB: 20
---->= 2/3 ausgefallene Fläche GdB: 50
----bei Fehlen eines Auges sind die Skotome entsprechend höher zu bewerten
  4.6
Ausfall des Farbensinns, Ausfall des Farbensinns GdB: 0
  4.6
Einschränkung der Dunkeladaption (Nachtblindheit) oder des Dämmerungssehens, Einschränkung der Dunkeladaption (Nachtblindheit) oder des Dämmerungssehens GdB: 10
  4.7
Hornhautransplantationen, GdB-Wert richtet sich allein nach dem Sehvermögen
  4.8
Maligner Augentumor (z.B. Melanom, Retinoblastom) nach Entfernung
----bei Tumorbegrenzung auf den Augapfel (auch bei Augapfelentfernung) GdB: 50
----keine Tumorbegrenzung auf den Augapfel GdB: 80
  5.1
Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
----angeboren oder-zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs) GdB: 100
----später erworben (im 8.-18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz GdB: 100
----sonst je nach Sprachstörung GdB: 80-90
 
5.2
Hörminderung, GdB-Berechnung nach den Tabellen Boenninghaus und Röser
Frequenz Hörverlust links bei Hörverlust rechts bei
500 Hz  dB  dB
1000 Hz  dB  dB
2000 Hz  dB  dB
4000 Hz  dB  dB
   
  5.3
Gleichgewichtsstörungen
----ohne wesentliche Folgen, beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z. B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung) leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinung
----mit leichten Folgen, leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallsschritte bei alltäglichen Belastungen, stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen leicht GdB: 20
----mit mittelgradigen Folgen, stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei alltäglichen Belastungen, heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Bela GdB: 30-40
----mit schweren Folgen, heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und bei anderen alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich GdB: 50-70
----bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen GdB: 80
  5.3
Ohrgeräusche (Tinnitus)
----ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen GdB: 10
----mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen GdB: 20
----mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen) GdB: 30-40
----mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdB: 50
  5.3
Meniere-Krankheit
----ein-zwei Anfälle im Jahr GdB: 10
----häufigere Anfälle, je nach Schweregrad GdB: 20-40
----mehrmals monatlich schwere Anfälle GdB: 50
  5.4
Chronische Mittelohrentzündung
----ohne Sekretion oder einseitige zeitweise Sekretion GdB: 0
----einseitige andauernde Sekretion / zeitweise beidseitige Sekretion GdB: 10
----andauernd beidseitige Sekretion GdB: 20
  5.4
Radikaloperationshöhle
----reizlos GdB: 0
----bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion, einseitig GdB: 10
----bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion, beidseitig GdB: 20
  5.5
Verlust einer Ohrmuschel, Verlust einer Ohrmuschel GdB: 20
  6.1
völliger Verlust der Nase, völliger Verlust der Nase GdB: 50
  6.1
Teilverlust der Nase, Sattelnase
----wenig störend GdB: 10
----störend GdB: 20-30
  6.2
Stinknase (Ozaena), Stinknase (Ozaena) GdB: 20-40
  6.2
Verengung der Nasengänge
----einseitig je nach Atembehinderung GdB: 10
----doppelseitig mit leichter-mittelgradiger Atembehinderung GdB: 10
----doppelseitig mit starker Atembehinderung GdB: 20
  6.2
Chronische Nebenhöhlenentzündung
----leichteren Grades (ohne wesentliche Neben- und Folgeerscheinungen) GdB: 10
----schweren Grades (ständige erhebliche Eiterabsonderung, Trigeminusreizerscheinungen, Polypenbildung) GdB: 20-40
  6.3
völliger Verlust des Riechvermögens, mit der damit verbundenen Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung GdB: 15
  6.3
völliger Verlust des Geschmackssinns GdB: 10
  7.1
Lippendefekt, mit ständigem Speichelfluß GdB: 20-30
  7.1
Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom
----geringe Sekretion GdB: 10
----sonst GdB: 20
  7.1
Störung der Speichelsekretion, vermehrter Speichelfluß, Mundtrockenheit GdB: 20
  7.2
schwere Funktionsstörung der Zunge, durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung GdB: 30-50
  7.2
Behinderung der Mundöffnung, (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme GdB: 20-40
  7.2
Kieferklemme, mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen GdB: 50
  7.3
Verlust eines Teils des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose
----mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation GdB: 20-50
----ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation GdB: 10
  7.3
Verlust eines Teils des Oberkiefers
----ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung GdB: 10
----mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) GdB: 20-40
  7.4
umfassender Zahnverlust, über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen GdB: 10-20
  7.4
Verlust erheblicher Teile des Alveofortsatzes, mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung GdB: 20
  7.5
ausgedehnter Defekt des Gaumens, mit gutsitzender Defektprothese GdB: 30
  7.5
Verlust des Gaumens, ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme) GdB: 50
  7.6
Lippen-Kiefer-Gaumen- und Segelspalten bei Kindern,-zum Abschluß der Behandlung
----Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig),-zum Abschluß der Behandlung (i.d.R. ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigu GdB: 30-50
----Lippen-Kieferspalte,-zum Abschluß der Erstbehandlung (i.d.R. ein Jahr nach der Operation) GdB: 60-70
----Lippen-Kieferspalte,-zum Verschluß der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) GdB: 50
----Lippen-Kiefer-Gaumenspalte,-zum Abschluß der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfe GdB: 100
----Lippen-Kiefer-Gaumenspalte,-zum Verschluß der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) GdB: 50
  7.6
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte
----wegen der-zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen GdB: 100
----isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte-zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung GdB: 30
  7.7
Schluckstörungen
----ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden GdB: 10
----mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Eßdauer) GdB: 20-40
----mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes GdB: 50-70
  7.8
Verlust des Kehlkopfes
----bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) GdB: 70
----in allen anderen Fällen GdB: 80
----wegen eines malignen Tumors, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 100
  7.8
Teilverlust des Kehlkopfes
----je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit, GdB: 20-50
----wegen eines malignen Tumors, während Heilungsbewährung von 5 Jahren, bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 NO MO) GdB: 50-60
----wegen eines malignen Tumors, während Heilungsbewährung von 5 Jahren, nach Ablauf des Frühstadiums GdB: 80
  7.9
Tracheostoma
----reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme GdB: 40
----mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme-zum Verlust der Sprechfähigkeit (z. B. bei schweren Kehlkopfveränderun-gen) GdB: 50-80
  7.9
Trachealstenose ohne Tracheostoma, GdB-Grad je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion
  7.10
funktionelle und organische Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung)
----mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit GdB: 10
----mit dauemder Heiserkeit GdB: 20-30
----nur Flüsterstimme GdB: 40
----mit völliger Stimmlosigkeit GdB: 50
  7.11
Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen
----mit verständlicher Sprache GdB: 10
----mit schwer verständlicher Sprache GdB: 20-40
----mit unverständlicher Sprache GdB: 50
  7.11
Stottern
----leicht GdB: 10
----mittelgradig, nicht situationsabhängig GdB: 20
----schwer, auffällige Mitbewegungen GdB: 30-40
----schwer, mit unverständlicher Sprache GdB: 50
  8.1
Brüche und Defekte des Brustkorbs,Rippen, Brustbein, Schlüsselbein), ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des Defektes GdB: 10
  08.01.2022
  Rippendefekte mit Brustfellschwarten
----ohne wesentliche Funktionsstörung GdB: 10
----bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung GdB: 20
----ohne wesentliche Funktionsstörung GdB: 10
  8.1
Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand, reaktionslos eingeheilt GdB: 0
  8.2
chronische Bronchitis, Bronchiektasen
----leichte Form (symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf) GdB: 10
----schwere Form (fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf, häufige akute Schübe) GdB: 20-30
  8.2
Pneumokoniosen, ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion GdB: 0-10
  8.3
Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
----leichten Grades, das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z. B. Forsches Gehen [5-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit) GdB: 20-40
----mittleren Grades, das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen-zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit) GdB: 50-70
----schweren Grades, (Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe GdB: 80-100
  8.4
Verletzungsfolgen und Folgen lungenchirurgischer Eingriffe, analog den Krankheiten der Atmungsorgane
  8.4
Lungentransplantation
----während Heilungsbewährung (idR 2 Jahre) GdB: 100
----nach Heilungsbewährung selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression GdB: 70
  8.4
Entfernung malignen Lungentumors oder nicht kleinzelligen Bronchialtumors, während Heilungsbewährung von 5 Jahren
----bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren-schweren Grades GdB: 90-100
----sonst, >= GdB: 80
  8.5
Bronchialasthma/Erwachsene ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion
----leichten Grades, Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder GdB: 0-20
----mittleren Grades, Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) GdB: 30-40
----schweren Grades, Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle GdB: 50
  8.6
Bronchialasthma/Kinder
----geringen Grades, (Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen, keine dauernde Einschränkung der Atemfunktion, nicht mehr als sechs Wochen Bronchitis im Jahr) GdB: 20-40
----mittleren Grades, (Hyperreagibilität mit häufiger und/oder schweren Anfällen, leichte-mittelgradige ständige Einschränkung der Atemfunktion, etwa 2-3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr) GdB: 50-70
----schweren Grades, (Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle, schwere Beeinträchtigung der Atemfunktion, mehr als 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr) GdB: 80-100
  8.7
Obstruktives oder gemischtförmiges Schlaf-Apnoe-Syndrom
----ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung GdB: 0-10
----mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung GdB: 20
----bei nicht durchführbarer nasaler Uberdruckbeatmung GdB: 50
  8.8
Tuberkulöse Pleuritis, GdB-Grad nach den Folgeerscheinungen
  8.8
Lungentuberkulose
----ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd) GdB: 100
----nicht ansteckungsfähig, ohne Einschränkung der Lungenfunktion GdB: 0
----nicht ansteckungsfähig, mit Einschränkung der Lungenfunktion wie bei Krankheiten der Atmungsorgane
  8.9
Sarkoidose, Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen GdB: 30
  9.1.1
Einschränkung der Herzleistung
keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung (keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer Belastung (z.B. sehr schnelles Gehen [7-8 km/h], schwere körperliche Arbeit), keine Einschränkung der Solleistu GdB: 0-10
---- bei Kindern und Säuglingen (je nach Alter) beim Strampeln, Krabbeln, Laufen, Treppensteigen keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung, keine Tachypnoe, kein Schwitzen GdB: 0-10
---- Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen [5-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 75 Watt (>= 2 Minuten) GdB: 20-40
---- bei Kindern und Säuglingen Trinkschwierigkeiten, leichtes Schwitzen, leichte Tachy- und Dyspnoe, leichte Zyanose, keine Stauungsorgane, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 1 Watt/kg Körpergewicht GdB: 20-40
---- Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen-zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt GdB: 50-70
---- bei Kindern und Säuglingen deutliche Trinkschwierigkeiten, deutliches Schwitzen, deutliche Tachy- und Dyspnoe, deutliche Zyanose, rezidivierende pulmonale Infekte, kardial bedingte Gedeihstörungen, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Er GdB: 50-70
---- mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen GdB: 80
---- Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz, z.B. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie) GdB: 90-100
---- bei Kindern und Säuglingen Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz, z.B. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie), auch hypoxämische Anfälle, deutliche Stauungsorgane, kardiale Dystrophie GdB: 90-100
  9.1.2
Herzklappenprothese, >= GdB: 30
  9.1.4
Herztransplantation
----während Heilungsbewährung (i.d.R. 2 Jahre) GdB: 100
----nach Ablauf der Heilungsbewährung selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression GdB: >=70
  9.1.5
Fremdkörper im Herzmuskel oder Herzbeutel
----reaktionslos eingeheilt, GdB: 0
----mit Beeinträchtigung der Herzleistung analog Herzleistungsminderung
  9.1.6
Rhythmusstörungen
----anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen (z.B. paroxysmale Tachykardien) entsprechend Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung, bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens GdB: 10-30
----anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen (z.B. paroxysmale Tachykardien) entsprechend Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung, bei bestehender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens sind sie zusätzlich zu GdB: >= 40
----nach Implantation eines Herzschrittmachers GdB: 10
----nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators GdB: 50
----bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators GdB: >= 60
  9.2.1
Arterielle Verschlußkrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen (auch nach rekanalisierenden Maßnahmen)
----mit ausreichender Restdurchblutung, Pulsausfall ohne Beschwerden oder mit geringen Beschwerden (Mißempfindungen in Wade und Fuß bei raschem Gehen) ein- oder beidseitig GdB: 0-10
----mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II, Schmerzfreie Gehstrecke in der Ebene über 500 m ein- oder beidseitig GdB: 20
----mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II, schmerzfreie Gehstrecke in der Ebene über 100-500 m ein oder beidseitig GdB: 30-40
----mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II, schmerzfreie Gehstrecke in der Ebene 50-100 m ein- oder beidseitig GdB: 50-60
----mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II, schmerzfreie Gehstrecke unter 50 m ohne Ruheschmerz ein oder beidseitig GdB: 70-80
----Gehstrecke unter 50 m mit Ruheschmerz (Stadium III) einschl. trophischer Störungen (Stadium IV), beidseitig GdB: 90-100
----Gehstrecke unter 50 m mit Ruheschmerz (Stadium III) einschl. trophischer Störungen (Stadium IV), einseitig GdB: 80
  9.2.1
Arterienverschlüsse an den Armen, im Vergleich mit anderen Schäden an den Armen
  9.2.2
Größere gefäßchirurgische Eingriffe (z.B. Prothesenimplantation), mit vollständiger Kompensation einschließlich Dauerbehandlung mit Antikoagulantien GdB: 20
  9.2.2
Arteriovenöse Fisteln
  9.2.2
Aneurysmen (je nach Sitz und Größe)
---- ohne lokale Funktionsstörung und ohne Einschränkung der Belastbarkeit GdB: 0-10
---- große Aneurysmen, dissezierenden Aneurysmen der Aorta, große Aneurysmen der Aorta abdominalis und der großen Beckenarterien GdB: 50
----- ohne oder mit nur geringer Funktionsstörung mit Einschränkung der Belastbarkeit GdB: 20-40
  9.2.3
Unkomplizierte Krampfadern, GdB: 0
  9.2.3
chronisch-venöse Insuffizienz (z.B. bei Krampfadern), postthrombotisches Syndrom
---- mit geringem belastungsabhängigern Ödem, nicht ulzerösen Hautveränderungen, ohne wesentliche Stauungsbeschwerden ein- oder beidseitig GdB: 0-10
----mit erheblicher Ödembildung, häufig (mehrmals im Jahr) rezidivierenden Entzündungen ein- oder beidseitig GdB: 20-30
----mit chronischen rezidivierenden Geschwüren, je nach Ausdehnung und Häufigkeit (einschließlich arthrogenes Stauungssyndrom) ein- oder beidseitig GdB: 30-50
  9.2.3
Lymphödem, an einer Gliedmaße
----ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer Kompressionsbandage GdB: 0-10
----mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung GdB: 20-40
----mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß GdB: 50-70
----bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße GdB: 80
  9.3
Hypertonie
----leichte Form, keine oder geringe Leistungsbeeinträchtigung (höchstens leichte Augenhintergrundveränderungen) GdB: 0-10
----mittelschwere Form, mit Organbeteiligung leichten-mittleren Grades(Augenhintergrundveränderungen-Fundus hypertonicus I-II- und/oder Linkshypertrohie des Herzens und/oder Proteinurie), diastolischer Meßdruck mehrfach über 100 mmHg trotz Behandlung, je GdB: 20-40
----schwere Form, mit Beteiligung mehrerer Organe(schwere Augenhitergrundveränderungen und Beeinträchtigung der Herzfunktion, der Nierenfunktion und/oder der Hirndurchblutung) je nach Art und Ausmaß der Leistungsbeeinträchtigung GdB: 50-100
----maligne Form, diastolischer Blutdruck konstant über 130 mmHg Fundus hypertonicus III-IV (Papillenödem, Venestauung, Exsudate, Blutungen, schwerste arterielle Gefäßveränderungen)
unter Einschluß der Organbeteiligung (Herz, Nieren, Gehirn) GdB: 100
  9.3
funktionelle kardiovaskuläre Syndrome, (z.B. orthostatische Fehlregulation)
----mit leichten Beschwerden GdB: 0
----mit stärkeren Beschwerden und Kollapsneigung GdB: 10-20
  10.1
Traktionsdivertikel, je nach Größe und Beschwerden GdB: 10
  10.1
Pulsionsdivertikel
----ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Größe und Beschwerden GdB: 0-10
----mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand GdB: 20-40
  10.1
Funktionelle Stenosen der Speiseröhre
----ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme GdB: 0-10
----mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme GdB: 20-40
----mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Emährungszu standes, häufige Aspiration GdB: 50-70
  10.1
Organische Stenose der Speiseröhre
----ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Größe und Bescherden GdB: 0-10
----mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Eßdauer) GdB: 20-40
----mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Emährungszustandes GdB: 50-70
  10.1
Refluxkrankheit der Speiseröhre, mit anhaltenden Refluxbeschwerden je nach Ausmaß GdB: 10-30
  10.1
Entfernung malignen Speiseröhrentumors, während Heilungsbewährung von 5 Jahren je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Emährungszustandes GdB: 80-100
  10.1
Speiseröhrenersatz, entsprechend den Auswirkungen (z.B. Schluckstörungen, Reflux, Narben) GdB: >=20
  10.2.1
Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden
----mit Rezidiven in Abständen von zwei-drei Jahren GdB: 0-10
----mit häufigeren Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes GdB: 20-30
----mit erheblichen Komplikationen (z.B. Magenausgangsstenose) und andauernder erheblicher Minderung des ernährungs- und Kräftezustandes GdB: 40-50
  10.2.1
Selektive proximale Vagotomie, soweit noch postoperative Darmstörungen oder noch Auswirkungen des Grundleidens vorliegen
  10.2.1
chronische Gastritis GdB: 0-10
  10.2.1
Reizmagen, Reizmagen GdB: 0-10
  10.2.1
Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie
----mit guter Funktion, je nach Beschwerden GdB: 0-10
----mit anhaltenden Beschwerden (z.B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum) GdB: 20-40
  10.2.1
Totalentfernung des Magens
----ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes GdB: 20-30
----bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes bzw. Komplikationen GdB: 40-50
  10.2.1
Entfernung malignen Magentumors
----nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms, während Heilungsbewährung von 2 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je nach Stadium und Auswirkung auf den Allgemeinzustand, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80-100
  10.2.2
chronische Darmstörungen
----ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen GdB: 0-10
----mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z. B. Durchfälle, Spasmen) GdB: 20-30
----mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Emährungszustandes GdB: 40-50
  10.2.2
Angeborene Motilitätsstörungen des Darmes (z.B. Hirschsprungkrankheit, neuronale Dysplasie
----ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörung GdB: 10-20
----mit geringer Gedeih- und Entwicklungsstörung GdB: 30-40
----mit mittelgradiger Gedeih- und Entwicklungsstörung GdB: 50
----mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung GdB: 60-70
  10.2.2
Kurzdarmsyndrom im Kindesalter
----mit mittelschwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung GdB: 50-60
----mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung (z. B. Notwendigkeit künstlicher Ernährung) GdB: 70-100
  10.2.2 Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionales)
----mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle) GdB: 10-20
----mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe-mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle) GdB: 30-40
----mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte-und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle) GdB: 50-60
----mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte-und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie) GdB: 70-80
  10.2.2
Zöliakie, Sprue, ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie GdB: 20
  10.2.2
Entfernung maligner Darmtumoren
----nach Entfernung eines malignen Dickdarmtumors im Stadium (T1-T2) N0 M0 oder von lokalisierten Darmkarzinoiden, während Heilungsbewährung von 2 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren, während Heilungsbewährung von 5 Jahren >= GdB: 80
----nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren, mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt), während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 100
----nach Entfernung eines malignen Dickdarmtumors im Stadium (T1-T2) N0 M0 oder von lokalisierten Darmkarzinoiden, mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt), während Heilungsbewährung von 2 Jahren GdB: 70-80
  10.2.3
Bauchfellverwachsungen
----ohne wesentliche Auswirkung GdB: 10
----mit erheblichen Passagestörungen GdB: 20-30
----mit häufiger rezidivierenden Ileuserscheinungen GdB: 40-50
  10.2
Hämorrhoiden
----ohne erhebliche Beschwerden, geringe Blutungsneigung GdB: 0-10
----mit häufigen rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen oder stärkeren Blutungen GdB: 20
  10.2
Mastdarmvorfall
----klein, reponierbar GdB: 0-10
----sonst GdB: 20-40
  10.2
Afterschließmuskelschwäche
----mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürlichen Stuhlabgang GdB: 10
----sonst GdB: 20-40
  10.2
Funktionsverlust des Afterschließmuskels, Funktionsverlust des Afterschließmuskels GdB: >=50
  10.2
Fistel in der Umgebung des Afters
----geringe, nicht ständige Sekretion GdB: 10
----sonst GdB: 20-30
  10.2
Künstlicher After
----mit guter Versorgungsmöglichkeit GdB: 50
----bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit (z. B. bei Bauchwandhemie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Position) GdB: 60-80
  10.3.1
Chronische Hepatitis
----ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität (z.B. bei nachgewiesener Hepatitis-C-Virus-Replikation und ALAT/GPT-Werten im Referenzbereich GdB: 20
----mit geringer (klinisch-)entzündlicher Aktivität (z.B. bei Virushepatitis C und ALAT/GPT-Werten-zum 3fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs) GdB: 30
----mit mäßiger (klinisch-) entzündlicher Aktivität (z.B. bei Virushepatitis C und ALAT/GPT-Werten vom 3fachen-zum 6fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs) GdB: 40
----mit starker (klinisch-)entzündlicher Aktivität je nach Funktionsstörung (z.B. bei Virushepatitis C und ALAT/GPT-Werten von mehr als dem 6fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs) GdB: 50-70
----alleinige Virus-Replikation (Gesunder Virusträger) GdB: 10
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität gering, Fibrose: null-gering GdB: 20
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität gering, Fibrose: mäßig GdB: 20
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität gering, Fibrose: stark GdB: 30
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität mäßig, Fibrose: null-gering GdB: 30
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität mäßig, Fibrose: mäßig GdB: 40
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität mäßig, Fibrose: stark GdB: 40
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität stark, Fibrose: null-gering GdB: 50
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität stark, Fibrose: mäßig GdB: 60
----bei Vorliegen eines histologischen Befundes, nekroinflammatorische Aktivität stark, Fibrose: stark GdB: 70
  10.3.2
Fibrose der Leber, ohne Komplikationen GdB: 0-10
  10.3.2
Leberzirrhose
----kompensiert, inaktiv GdB: 30
----kompensiert, gering aktiv GdB: 40
----kompensiert, stärker aktiv GdB: 50
----dekompensiert (Aszites, portable Stauung, hepatische Enzephalopathie) GdB: 60-100
  10.3.3
Fettleber (auch nutritiv-toxisch), ohne Mesenchymreaktion GdB: 0-10
  10.3.3
Toxischer Leberschaden, analog chronische Hepatitis und Leberzirrhose
  10.3.3
Zirkulatorische Störungen der Leber (z.B. Pfortaderthrombose), analog dekompensierter Leberzirrhose
  10.3.3
Leberteilresektion, entsprechend den verbliebenen Funktionsbeeinträchtigungen
  10.3.4
Maligner primärer Lebertumor, nach Entfernung während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 100
  10.3.4
Lebertransplantation
----während Heilungsbewährung, idR 2 Jahre GdB: 100
----nach Heilungsbewährung selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression >= GdB: 60
  10.3.5
Primäre biliäre Zirrhose, primäre sklerosierende Cholangitis, analog chronische Hepatitis und Leberzirrhose
  10.3.5
Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten
----mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren GdB: 0-10
----mit häufigeren Koliken und Entzündungen sowie mit Intervall beschwerden GdB: 20-30
----mit langanhaltenden Entzündungen oder mit Komplikationen GdB: 40-50
  10.3.5
Angeborene intra- und extrahepatische Transportstörungen der Galle (z.B. intra-, extrahepatische Gallengangsatresie), metabolische Defekte (z.B. Meulengracht-Krankheit), mit Beschwerden (Koliken, Fettunverträglichkeit, Juckreiz)
----ohne Funktionsstörungen, ohne Beschwerden GdB: 0-10
----ohne Leberzirrhose GdB: 20-40
----mit Beschwerden (Koliken, Fettunverträglichkeit, Juckreiz), mit Leberzirrhose GdB: 50
----mit Beschwerden (Koliken, Fettunverträglichkeit, Juckreiz), mit dekompensierter Leberzirrhose GdB: 60-100
  10.3.5
Verlust der Gallenblase
----ohne wesentliche Störungen GdB: 0
----bei fortbestehenden Beschwerden,wie bei Gallenwegskrankheiten
  10.3.5
Gallenblasen- oder Gallenwegstumor, nach Entfernung während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 100
  10.3.5
Papillentumor, nach Entfernung während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80
  10.3.6
chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse
----ohne wesentliche Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes GdB: 0-10
----geringe-erhebliche Beschwerden, geringe-mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes GdB: 20-40
----starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche-ausgeprägte Herabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustandes GdB: 50-80
  10.3.6
Maligner Bauchspeicheldrüsentumor, nach Entfernung während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: -100
  11.1
Leisten- oder Schenkelbruch
----ein- oder beidseitig GdB: 0-10
----bei erheblicher Einschränkung der Belastungsfähigkeit GdB: 20
  11.2
Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie, Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie GdB: 0-10
  11.2
Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwandbrüche und -defekte
----ohne wesentliche Beeinträchtigung, je nach Größe GdB: 0-10
----mit ausgedehnter Bauchwandschwäche und fehlender oder stark eingeschränkter Bauchpresse GdB: 20
----mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen GdB: 20-30
----bei häufigen rezidivierenden Ileuserscheinungen GdB: 40-50
  11.3
Zwerchfellbrüche (einschl. Zwerchfellrelaxation)
----Speiseröhrengleithernie GdB: 0-10
----andere kleine Zwerchfellbrüche ohne wesentliche Funktionsstörung GdB: 0-10
----größere Zwerchfellbrüche je nach Funktionsstörung GdB: 20-30
  11.3
Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren Organen in den Brustkorb und Minderentwicklung von Lungengebwebe
----mit geringer Einschränkung der Lungenfunktion GdB: 40
----sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung der betroffenen Organe GdB: 50-100
  12.1.1
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere
----bei Gesundheit der anderen Niere GdB: 25
----bei Schaden der anderen Niere ohne Einschränkung der Nierenfunktion mit krankhaftem Harnbefund GdB: 30
  12.1.1
Nierenfehlbildung (z.B. Erweiterung des Nierenhohlsystems bei Ureterabgabgsstenose, Nierenhypoplasie, Zystennieren, Nierenzysten, Beckeniere), Nephroptose)
----ohne wesentliche Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung GdB: 0-10
----mit wesentlichen Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung GdB: 20-30
  12.1.1
Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung der Niere
----mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten GdB: 0-10
----mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholten Harnwegsinfekten GdB: 20-30
  12.1.1
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion
----ohne Beschwerden, mit krankhaftem Harnbefund (Eiweiß und/oder Erythrozyten- bzw. Leukozytenausscheidung) GdB: 0-10
----ohne Einschränkung der Nierenfunktion mit Beschwerden, rezidivierende Makrohämaturie, je nach Häufigkeit GdB: 10-30
  12.1.2
nephrotisches Syndrom
----kompensiert (keine Ödeme) GdB: 20-30
----dekompensiert (mit Ödemen) GdB: 40-50
----bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung GdB: 50
  12.1.3
Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion
----leichten Grades, (Serumkreatininwerte unter 2 mg/dI, [Kreatininclearance ca. 35-50 ml/min], Allgemeinbefinden nicht oder nicht wesentlich reduziert, keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit) GdB: 20-30
----leichten Grades, (Serumkreatininwerte andauernd zwischen 2 und 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden wenig reduziert, leichte Einschränkung der Leistungsfähigkeit) GdB: 40
----mittleren Grades, (Serumkreatininwerte andauernd zwischen 4 und 8 mg/dl er höht, Allgemeinbefinden stärker beeinträchtigt, mäßige Ein schränkung der Leistungsfähigkeit) GdB: 50-70
----schweren Grades, (Serumkreatininwerte dauernd über 8 mg/dI, Allgemeinbefinden stark gestört, starke Einschränkung der Leistungsfähigkeit, bei Kindern keine normalen Schulleistungen mehr) GdB: 80-100
  12.1.3
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkung der anderen Niere
----leichten Grades GdB: 40-50
----mittleren Grades GdB: 60-80
----schweren Grades GdB: 90-100
  12.1.3
Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren, Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren GdB: 100
  12.1.4
Nierentransplantation
----während Heilungsbewährung GdB: 100
----nach Heilungsbewährung nach verbliebener Funktionsstörung, unter Mitberücksichtigung erforderlicher Immunsuppression >= GdB: 50
  12.1.4
Entfernung eines malignen Nierentumors oder Nierenbeckentumors
---- nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms GdB: 50
----nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom), im Stadium (T1 [Grading ab G2], T2) N0 M0, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 60
----nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom), in höheren Stadien, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80
----nach Entfernung eines Nierenbeckentumors, im Stadium Ta N0 M0 (Grading G1), während Heilungsbewährung von 2 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung eines Nierenbeckentumors, im Stadium (T1-T2) N0 M0, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 60
----nach Entfernung eines Nierenbeckentumors, in höheren Stadien >=, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80-80
----nach Entfernung eines Nephroblastoms, im Stadium I und II, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80-60
----nach Entfernung eines Nephroblastoms, in höheren Stadien >=, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80
  12.2.1
Chronische Harnwegsentzündungen (insbesondere chronische Harnblasenentzündung)
----leichten Grades (ohne wesentliche Miktionsstörungen) GdB: 0-10
----stärkeren Grades (mit erheblichen und häufigen Miktionsstörungen) GdB: 20-40
----chronische Harnblasenentzündung mit Schrumpfblase (Fassungsvermögen unter 100ml, Blasentenesmen) GdB: 50-70
  12.2.2
Entleerungsstörungen der Blase
----leichteren Grades (z.B. geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln) GdB: 10
----stärkeren Grades (z.B. Notwendigkeit manueller Entleerung, Anwendung eines Blasenschrittmachers, erhebliche Retharnbildung, schmerzhaftes Harnlassen) GdB: 20-40
----mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters, eines suprapu-chen Blasenfistelkatheters oder Notwendigkeit eines Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinung GdB: 50
  12.2.3
Entfernung eines malignen Blasentumors
----nach Entfernung in höheren Stadien, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 100
----nach Entfernung eines Tumors im Frühstadium unter Belassung der Harnblase (TA-1 NO MO, Grading Gl), während Heilungsbewährung von 2 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung im Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2), während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung in den Stadien T2-3a NO MO, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 60
----mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80
  12.2.4
Harninkontinenz
----relative, leichter Harnabgang bei Belastung (z. B. Streßinkontinenz Grad I) GdB: 0-10
----relative, Harnabgang tags und nachts (z. B. Streßinkontinenz Grad II-III) GdB: 20-40
----völlige Harninkontinenz GdB: 50
----völlige Harninkontinenz bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit GdB: 60-70
----nach Implantation einer Sphinkterprothese mit guter Funktion GdB: 20
  12.2.4
Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre, bei Harnkontinenz GdB: 10
  12.2.4
Harnweg-Darmfistel bei Analkontinenz, je nach Luft- und Stuhlentleerung über die Harnröhre GdB: 30-50
  12.2.4
Künstliche Harnableitung (ohne Nierenfunktionsstörung)
----in den Darm GdB: 30
----nach außen, mit guter Versorgungsmöglichkeit GdB: 50
----nach außen, sonst (z. B. bei Stenose, Retraktion, Abdichtungsproblemen) GdB: 60-80
  12.2.4
Darmneoblase, mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen GdB: 30
  13.1
Penis, Verlust
----Verlust GdB: 50
----Teilverlust der Eichel GdB: 10
----Verlust der Eichel GdB: 20
----Teilverlust des Penis, sonst GdB: 30-40
  13.1
Nach Entfernung eines malignen Penistumors
----nach Entfernung im Frühstadium (T 1 -2 NO MO), während Heilungsbewährung von 5 Jahren, bei Teilverlust des Penis GdB: 50
----nach Entfernung im Frühstadium (T 1 -2 NO MO), während Heilungsbewährung von 5 Jahren, bei Verlust des Penis GdB: 60
----nach Entfernung im Frühstadium (T 1 -2 NO MO), während Heilungsbewährung von 5 Jahren, mit vollständiger Entfernung der Corpora cavemosa GdB: 80
----nach Entfernung in anderen Stadien, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 90-100
  13.2
Verlust / Schwund Hoden
---eines Hodens bei intaktem anderen Hoden, Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden GdB: -0
----beider Hoden, in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt) GdB: 0-10
----beider Hoden, sonst je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution GdB: 20-30
----beider Hoden, vor Abschluß der körperlichen Entwicklung GdB: 20-40
  13.2
Verlust / Schwund Nebenhoden
----eines Nebenhodens GdB: 0
----beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi), in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch GdB: 20
----beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi), Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung und nicht altersbedingt GdB: 20
  13.3
Hydrozele (sog. Wasserbruch), Hydrozele (sog. Wasserbruch) GdB: 0-10
  13.3
Varikozele (sog. Krampfaderbruch), Varikozele (sog. Krampfaderbruch) GdB: 0-10
  13.4
Nach Entfernung malignen Hodentumors
----nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium T1 -2 NO MO, während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung eines Seminoms im Stadium Tl-2 NI MO bzw. T3 NO MO, während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung eines nicht seminomatösen Tumors im Stadium TI-2 NI MO bzw. T3 NO MO, während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 60
----in höheren Stadien, während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80
  13.5
Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie
----ohne wesentliche Miktionsstörung GdB: 0-10
----mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen GdB: 20
  13.5
Prostataadenom, entsprechend den Harnentleerungsstörungen und der Rückwirkung auf die Nierenfunktion
  13.6
Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors
----nach Entfernung im Frühstadium T1a NO MO (Grading Gl), während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung in den Stadien Tla (Grading ab G2) T1b-2 NO MO, während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 50
----nach Entfernung in anderen Stadien, während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren >= GdB: 80
  13.6
Maligner Prostatatumor
----ohne Notwendigkeit einer Behandlung GdB: 50
----auf Dauer hormonbehandelt >= GdB: 60
  14.1
Verlust der Brust (Mastektomie)
----einseitig GdB: 30
----beidseitig GdB: 40
  14.1
Segment- oder Quadrantenresektion der Brust, Segment- oder Quadrantenresektion der Brust GdB: 0-20
  14.1
Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Prothese
----nach Mastektomie, einseitig GdB: 10-30
----nach Mastektomie, beidseitig GdB: 20-40
----nach subkutaner Mastektomie, einseitig GdB: 10-20
----nach subkutaner Mastektomie, beidseitig GdB: 20-30
  14.1
Nach Entfernung malignen Brustdrüsentumors
----bei Entfernung im Stadium T 1 -2 pN0 MO, bei Entfernung im Stadium T 1 -2 pN0 MO, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 50
----bei Entfernung im Stadium T1-2 pN1 MO), während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 60
----in höheren Stadien, während Heilungsbewährung von 5 Jahren >= GdB: 80
----bei carcinoma in situ, während Heilungsbewährung von 2 Jahren GdB: 50
  14.2
Verlust der Gebärmutter
----sonst GdB: 0
----in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch GdB: 20
  14.2
Nach Entfernung malignen Gebärmuttertumors
----nach Entfernung eines Zervixturnors (Mikrokarzinom) im Stadium T1a N0 M0, während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren GdB: 50
----nach Entfernung eines Korpustumors im Frühstadium (Grading Gl, Infiltration des inneren Drittels des Myometrium), während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren GdB: 50
----nach Entfernung eines Zervixtumors, im Stadium T1b-2a N0 MO, während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren GdB: 50
----nach Entfernung eines Zervixtumors, im Stadium T2b N0 MO, während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren GdB: 60
----nach Entfernung eines Zervixtumors, sonst, während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren GdB: 80
----nach Entfernung eines Korpustumors, im Stadium TI N0 MO (Grading G2-3, Infiltration über das innere Drittel des Myometrium hinaus), während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren GdB: 50
----nach Entfernung eines Korpustumors, im Stadium T2 N0 MO, während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren GdB: 60
----nach Entfernung eines Korpustumors, sonst, während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren GdB: 80
  14.3
Verlust eines Eierstockes GdB: 0
  14.3
Eierstöcke, Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke
----ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf den Hormonhaushalt-immer in der Postmenopause GdB: 10
----im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls durch Substitution GdB: 20-30
----vor Abschluß der körperlichen Entwicklung je nach Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls GdB: 20-40
  14.3
Endokrin bedingte Funktionsstörungen der Eierstöcke, GdB: 0
  14.3
Entfernung eines malignen Eierstocktumors
----während Heilungsbewährung von 5 Jahren, nach Entfernung im Stadium T1 NX MO GdB: 50
----während Heilungsbewährung von 5 Jahren, in anderen Stadien GdB: 80
  14.4
Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozeß der Adnexe und/oder der Parametrien, GdB: 10-40
  14.5
Endometriose
----leichten Grades (geringe Ausdehnung, keine oder nur geringe Beschwerden) GdB: 0-10
----mittleren Grades GdB: 20-40
----schweren Grades (z.B. Übergreifen auf die Nachbarorgane, starke Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, Sterilität) GdB: 50-60
  14.6
Scheidenfisteln
----Scheidenfisteln, Harnweg-Scheidenfistel GdB: 50-60
----Scheidenfisteln, Mastdarm-Scheidenfistel GdB: 60-70
----Scheidenfisteln, Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel (Kloakenbildung) GdB: 100
  14.6
Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide und/oder Gebärmutter
----ohne Harninkontinenz oder mit geringer Streßinkontinenz (Grad I) GdB: 0-10
----mit stärkerer Haminkontinenz und/oder stärkeren Senkungsbeschwerden GdB: 20-40
----Vorfall der Scheide und/oder Gebärmutter, mit völliger Haminkontinenz GdB: 50-60
----Vorfall der Scheide und/oder Gebärmutter, bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit GdB: 70
----Isolierte Senkung der Scheidenhinterwand, mit leichten Defäkationsstörungen GdB: 0-10
  14.6
Scheiden- Gebärmutteraplasie, ohne Plastik, nach Vollendung des 14. Lebensjahres (einschließlich Sterilität) GdB: 40
  14.6
Kraurosis vulvae
----geringen Grades (keine oder nur geringe Beschwerden) GdB: 0-10
----mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden, keine Sekundärveränderungen) GdB: 20-30
----stärkeren Grades (starke Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflußbare Sekundärveränderungen) GdB: 40
  14.6
vollständige Entfernung der Vulva, vollständige Entfernung der Vulva GdB: 40
  14.6
Nach Beseitigung eines mailgnen Scheidentumors
----im Stadium T1 N0M0, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 60
----sonst, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80
  14.6
Nach Entfernung eines maligner Tumors der äußeren Geschlechtsteile
----im Stadium T1-2 NO MO GdB: 50
----sonst GdB: 80
  15.1
Diabetes mellitus
----zusätzliche Bewertung außergewöhnlich schwer regulierbarer Stoffwechsellagen
----Therapie löst regelhaft keine Hypoglykämie aus GdB: 0
----Therapie kann Hypoglykämie auslösen GdB: 20
----Therapie kann Hypoglykämie auslösen und >= einmal täglich dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers erforderlich bei weiteren Einschnitten in die Lebensführung GdB: 30-40
----Insulintherapie mit >= 4 Injektionen täglich bei Variierung der Dosis nach dem aktuellen Blutzucker und Dokumentierung der Blutzuckeraselbstmessungen und der Insulindosen GdB: 50
  15.2
Gicht, bei Berücksichtigung der Funktionseinschränkungen der betroffenen Gelenke, Schmerzen
  15.3
Fettstoffwechselkrankheit, bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese GdB: 30
  15.3
Alimentäre Fettsucht, Adipositas / Adipositas permagna, unter Berücksichtigung der Folge- und Begleitschäden
  15.4
Phenylketonurie, ohne faßbare Folgeerscheinungen
----im Kindesalter-zur Vollendung des 16. Lebensjahres GdB: 30
----ohne faßbare Folgeerscheinungen, danach bei Notwendigkeit weitere Diäteinnahme GdB: 10
  15.5
Mukoviszidose (zystische Fibrose)
----unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen und Ernährung altersgemäß GdB: 20
----unter Therapie, Aktivitäten und Lungenfunktion leicht eingeschränkt, Gedeihen und Ernährung noch altersgemäß GdB: 30-40
----Aktivitäten und Lungenfunktion deutlich eingeschränkt, häufig Gedeih- und Entwicklungsstörungen, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit in der Regel noch möglich GdB: 50-70
----schwere-schwerste Einschränkung der Aktivitäten, der Lungenfunktion und des Ernährungszustandes GdB: 80-100
  15.6
Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unterfunktion [auch nach Schilddrüsenresektion, im Hinblick auf die auftretenden Organkomplikationen
  15.6
Nicht operativ behandelbare Struma, gemäß den funktionellen Auswirkungen
  15.6
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors
----(papillär oder follikulär), ohne Lymphknotenbefall GdB: 50
----sonst GdB: 80
  15.6
Tetanie
  15.7
Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom), bei dauernder Beeinträchtigung
  15.7
Cushing-Syndrom, entsprechend des Umfangs der Muskelschwäche und den Auswirkungen an den verschiedenen
  15.8
Porphyrien
----Erythropoetische Porphyrie (Günther-Krankheit) GdB: 100
----Hepatische Porphyrien, akut-intermittierende Porphyrie GdB: 30
----Hepatische Porphyrien, Porphyria cutanea tarda ohne wesentliche Beschwerden GdB: 10
  16.1
Verlust der Milz
----bei Verlust im frühen Kindesalter, dann-zur Vollendung des 8. Lebensjahres GdB: 20
----danach oder bei späterem Verlust GdB: 10
  16.2
Hodgkin-Krankheit
----im Stadium 1-IIIA, bei mehr als sechs Monate andauernder Therapie,-zum Ende der Therapie entsprechend der Auswirkung auf den Allgemeinzustand GdB: 60-100
----im Stadium 1-IIIA, nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) GdB: 50
----im Stadium IIIB und IV,-zum Ende der Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand GdB: 100
----im Stadium IIIB und IV, nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) GdB: 60
  16.3.1
Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
----mit geringen Auswirkungen (keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Behandlungsbedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz) GdB: 30-40
----mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) GdB: 50-70
----mit starken Auswirkungen, starke Progredienz (z.B. schwere Anämie, ausgeprägte Trombozytopenie, rezidivierende Infektionen, starke Milzvergrößerung) GdB: 80-100
  16.3.1
lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome, nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) GdB: 50
  16.3.2
hochmaligne Non-Hodgkin-Lyrnphome
----zum Ende der Intensiv-Therapie GdB: 100
----danach bei Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) GdB: 80
  16.4.
Plasmozytom (Myelom)
----mit geringen Auswirkungen (keine wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand, keine Behandlungsbedürftigkeit, ohne Beschwerden, keine wesentliche Progredienz) GdB: 30-40
----mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) GdB: 50-70
----mit starken Auswirkungen (z.B. schwere Anämie, starke Schmerzen, Nierenfunktionseinschränkung) GdB: 80-100
  16.5.1
chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-positiv
----im Stadium der kompletten hämatologischen, kompletten zytogenetischen und molekularen Remission GdB: 10-20
----im Stadium der kompletten hämatologischen Remission je nach Ausmaß der zytogenetischen Remission GdB: 30-40
----im chronischen Stadium, auch bei Krankheitsbeginn (im ersten Jahr der Therapie), bei fehlender Remission oder bei Rezidiv je nach Organvergrößerung, Anämie, Thrombozytenzahl und in Abhängigkeit von der Intensität der Therapie GdB: 50-80
--- in akzelerierten Phase bzw. Blastenkrise GdB: 100
  16.5.2
Atypische chronische myeloische Leukämie, BCR/ ABL-negativ
----im Stadium der kompletten hämatologischen Remission GdB: 40
----im chronischen Stadium, bzw bei Krankheitsbeginn (im ersten Jahr der Therapie), entsprechend dem Ausmaß der Organvergrößerung und Anämie, der Thrombozytenzahl und der Intensität der Therapie GdB: 50-80
----in der akzelerierten Phase bzw Blastenkrise GdB: 100
  16.5.3
Primäre Myelofibrose (Chronische idiopathische Myelofibrose)
----bei geringen Auswirkungen (keine Behandlungsbedürftigkeit) GdB: 10-20
----bei mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) GdB: 30-40
----bei stärkeren Auswirkungen (insbesondere mäßige Anämie, geringe Thrombozytopenie, ausgeprägte Organomegalie) GdB: 50-70
----bei starken Auswirkungen (insbesondere schwere GdB: 80-100
  16.5.4
chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom, entsprechend dem Ausmaß der Organomegalie,Hautbeteiligung, Blitbildveränderungen und Nebenwirkungen der Therapie GdB: >= 50
  16.5.5
Polycythaemia vera
----bei Behandlungsbedürftigkeit mit regelmäßigen Aderlässen GdB: 10
----bei zytoreduktiver Therapie entsprechend den Nebenwirkungen GdB: 30-40
  16.5.6
Essentielle Thrombozythämie
----bei Behandlungsbedürftigkeit mit Thrombozytenaggregationshemmern GdB: 10
----bei zytoreduktiver Therapie entsprechend den Nebenwirkungen GdB: 30-40
  16.5.7
juvenile myelomonozytäre Leukämie, analog zur akuten myeloischen Leukämie
  16.6
Akute Leukämien
----im ersten Jahr nach Diagnosestellung (Erstdiagnose oder Rezidiv) insbesondere während der Induktionstherapie, Konsolidierungstherapie, Erhaltungstherapie GdB: 100
----nach dem ersten Jahr bei unvollständiger klinischer Remission GdB: 100
----bei kompletter klinischer Remission unabhängig von der durchgeführten Therapie, während Heilungsbewährung von 3 Jahren GdB: 80
----nach Ablauf der Heilungsbewährung entsprechend den verbliebenen Auswirkungen (insbesondere chronische Müdigkeit, Sterilität, Neuropathien, Beeinträchtigung der Entwicklung und kognitiver Funktionen) GdB: 100
  16.7
Myelodysplastische Syndrome
----mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen) GdB: 10-20
----mit mäßigen Auswirkungen (z. B. gelegentliche Transfusionen) GdB: 30-40
----mit stärkeren Auswirkungen (z. B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit, rezidivierende Infektionen) GdB: 50-80
----mit starken Auswirkungen (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit, häufige Infektionen, Blutungsneigung, leukämische Transformation) GdB: 100
  16.7
Aplastische Anämie (auch Panmyelopathie), Agranulatose, GdB analog zu den myelodysplatsischen Syndromen
  16.8
Knochenmarktransplantation
----nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation entsprechend der Grundkrankheit
----nach Ablauf der Heilungsbewährung entsprechend den verbliebenen Auswirkungen und dem eventuellen Organschaden GdB: >= 30
----nach allogener Stammzelltransplantation bei erwachsenen Spendern für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) GdB: 100
  16.9
Symptomatische Anämien, sind in der Regel gut behandelbar und nur vorübergehender Natur
  16.9
Therapierefraktäre Anämien
----mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen) GdB: 0-10
----mit mäßigen Auswirkungen (z. B. gelegentliche Transfusionen) GdB: 20-40
----mit starken Auswirkungen (z. B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit) GdB: 50-70
  16.10
Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten
----leichte Form mit Restaktivität von antihämophilem Globulin (AHG) über 5 % GdB: 0-20
----mittelschwere Form-mit 1-5 % AHG, mit seltenen Blutungen GdB: 30-40
----mittelschwere Form-mit 1-5 % AHG, mit häufigen (mehrfach jährlich) ausgeprägten Blutungen GdB: 50-80
----schwere Form-mit weniger als 1 % AHG GdB: 80-100
  16.10
Sonstige Blutungsleiden
----ohne wesentliche Auswirkungen GdB: 10
----mit mäßigen Auswirkungen GdB: 20-40
----mit starken Auswirkungen (starke Blutungen bereits bei leichten Traumen) GdB: 50-70
  16.10
Sonstige Blutungsleiden, mit ständiger klinisch manifester Blutungsneigung (Spontanblutungen, Gefahr lebensbedrohlicher Blutungen) GdB: 80-100
  16.10
Behandlung mit Antikoagulantien, wenn die Grundkrankheit nicht mehr besteht, bzw. keinen GdB-Grad mehr bedingt, aber eine Weiterbehandlung mit Antikoagulantien erforderlich ist GdB: 10
  16.11
Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr
----ohne klinische Symptomatik GdB: 0
----trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen GdB: 20-40
----trotz Therapie neben erhöhter Infektanfälligkeit auch außergewöhnliche Infektionen (ein-zwei pro Jahr) GdB: 50
  16.11
Erworbenes Immunmangelsyndrom (HIV-Infektion)
----ohne klinische Symptomatik GdB: 10
----geringe Leistungsbeeinträchtigung (z.B. bei Lymphadenopathiesyndrom [LAS]) GdB: 30-40
----stärkere Leistungsbeeinträchtigung (z.B. bei AIDS-related complex [ARC]) GdB: 50-80
----schwere Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild) GdB: 100
  17.1
Kontaktekzeme
----geringe Ausdehnung und-zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend GdB: 0-10
----sonst GdB: 20-30
  17.1
Atopisches Ekzem, (Neurodermitis constitutionalis, endogenes Ekzem)
----geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung,-zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend GdB: 0-10
----bei länger dauerndem Bestehen GdB: 20-30
----mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall GdB: 40
----mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr GdB: 50
  17.1
Seborrhoisches Ekzem
----geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektions stellen GdB: 0-10
----sonst, je nach Ausdehnung GdB: 20-30
  17.2
chronisch rezidivierende Urtikaria /Quincke-Ödem
----selten,-zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene GdB: 0-10
----häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen und Allergene GdB: 20-30
----schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf GdB: 40-50
  17.3
Acne
----leichteren-mittleren Grades GdB: 0-10
----schweren Grades mit vereinzelter Abszeß- und Knotenbildung und entsprechender erheblicher kosmetischer Beeinträchtigung GdB: 20-30
----Acne conglobata, auf die Prädilektionsstellen begrenzte häufige Abszeß- und Fistelbildungen und lokalisationsbedingte Beeinträchtigungen GdB: 30-40
----Acne conglobata, schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne triade) und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade) GdB: >=50
  17.4
Rosazea/Rhinophym
----geringe Ausdehnung, kosmetisch nur wenig störend GdB: 0-10
----stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung GdB: 20-30
  17.5
Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes (z. B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie),
----auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer Ausdehnung GdB: 0-10
----auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und funktioneller Auswirkung GdB: 20-40
--- über die Prädilektionsstellen hinausgehend, ggf. Ulzerationen GdB: 50-70
  17.6
Blasenbildende Hautkrankheiten
----bei begrenztem Haut- und Schleimhautbefall mit geringer Ausdehnung GdB: 10
----sonst GdB: 20-40
----bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall GdB: 50-80
----in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes auch höher
  17.7
Psoriasis vulgaris
----auf die Prädilektionsstellen (mit Ausnahme des behaarten Kopfes) beschränkt GdB: 0-10
----ausgedehnte, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten GdB: 20
----bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigen dem lokalen Befall (z. B. an den Händen) GdB: 30-50
  17.8
Erythrodermien
----bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses GdB: 40
----bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses ohne wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand GdB: 50-60
----mit stärkerer Auswirkung auf den Allgemeinzustand GdB: 70-80
  17.9
Ichthyosis
----leichte Form, auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit trockener Haut, mäßiger Schuppung, ohne wesentliche Verfärbung GdB: 0-10
----mittlere Form, auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt mit stärkerer Schuppung und Verfärbung GdB: 20-40
----schwere Form, unter ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und des Gesichts GdB: 50-80
  17.10
Mykosen
----bei begrenztem Hautbefall GdB: 0-10
----bei Befall aller Finger- und Fußnägel ggf. mit Zerstörung von Nagelplatten GdB: 20
  17.10
Chronisch rezidivierendes Erysipel
----ohne bleibendes Lyrnphödem GdB: 10
----sonst je nach Ausprägung des Lymphödems GdB: 20-40
  17.10
Chronisch rezidivierender Herpes simplex
----geringe Ausdehnung,-zu dreimal im Jahr rezidivierend GdB: 0-10
----größere Ausdehnung, häufiger rezidivierend GdB: 20
  17.11
Haarausfall, totaler, Haarausfall, totaler GdB: 30
  17.12
Naevus, entsprechend dem Ausmaß der Entstellung
  17.12
Pigmentstörungen (z. B. Vitiligo)
----an Händen und/oder Gesicht, gering GdB: 10
----an Händen und/oder Gesicht, ausgedehnter GdB: 20
----sonst, GdB: 0
  17.13
Nach Entfernung malignen Hauttumors,
----Melanom im Stadium l (pT1-2 pN0 MO) oder anderer Hauttumor in den Stadien pT 1-2 pN0-2 MO, während Heilungsbewährung von 5 Jahren (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ) GdB: 50
----in anderen Stadien, während Heilungsbewährung von 5 Jahren GdB: 80
  18.2.1
Entzündlich-rheumatische Krankheiten (z. B. Bechterew-Krankheit)
----ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden GdB: 10
----mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) GdB: 20-40
----mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflußbare Krankheitsaktivität) GdB: 50-70
----mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) GdB: 80-100
  18.2.2
Kollagenosen (z.B. systemischer Lupus erythematodes, progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis / Dermatomyositis), Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, für die Dauer einer über sechs Monate a GdB: >= 50
  18.2.3
Vaskulitiden (z.B. Panarteriitis nodosa, Riesenzellarteriitis/Polymyalgia rheumatica), nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie GdB: 50
  18.3
nicht-entzündliche Krankheiten der Weichteile, nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
  18.4
Fibromyalgie, entsprechend der funktionellen Auswirkungen
  18.4
Chronisches Fatigue Syndrom (CFS), entsprechend der funktionellen Auswirkungen
  18.4
Multiple Chemical Sensivity, entsprechend der funktionellen Auswirkungen
  18.5
Ruhende Osteomyelitis, Inaktivität >= 5 Jahre GdB: 0-10
  18.5
Chronische Osteomyelitis
----geringen Grades, (eng begrenzt, mit geringer Aktivität, geringe Fisteleiterung) GdB: >=20
----mittleren Grades, (ausgedehnter Prozeß, häufige oder ständige Fisteleiterung, Aktivitätszeichen auch in Laborbefunden) GdB: >=50
----schweren Grades, (häufige schwere Schübe mit Fieber, ausgeprägter Infiltration der Weichteile, Eiterung und Sequesterabstoßung, erhebliche Aktivitätszeichen in den Laborbefunden) GdB: >=70
----nach wesentlicher Besserung, während Heilungsbewährung von 2-4 Jahren GdB: 40-50
----nach wesentlicher Besserung, danach, gemäß verbliebenem Schaden
  18.6
Muskelschwäche
----mit geringen Auswirkungen (vorzeitige Ermüdung, gebrauchsabhängige Unsicherheiten) GdB: 20-40
----mit mittelgradigen Auswirkungen (zunehmende Gelenkkontrakturen und Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen nicht mehr möglich, Unmöglichkeit des Treppensteigens) GdB: 50-80
----mit schweren Auswirkungen (- zur Geh- und Stehunfähigkeit und Gebrauchsunfähigkeit der Arme) GdB: 90-100
  18.7
Kleinwuchs nach Abschluss des Wachstums
----über 130 cm-140 cm GdB: GdB: 30-40
----über 120-130 cm GdB: 50
  18.14
Großwuchs entsprechend psychoreaktiven Störungen
  18.9
Wirbelsäulenschäden
----mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) GdB: 10
----mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) GdB: 20
----mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome GdB: 30
----mit mittelgradigen-schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten GdB: 30-40
----mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule GdB: 50-70
----bei schwerster Belastungsinsuffizienz-zur Geh- und Stehunfähigkeit GdB: 80-100

Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen - oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose - sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z.B. Atemfunktionsstörungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen kann auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallerscheinungen (z.B. Postdiskotomiesyndrom) ein GdS über 30 in Betracht kommen.

Das neurogene Hinken ist etwas günstiger als vergleichbare Einschränkungen des Gehvermögens bei arteriellen Verschlusskrankheiten zu bewerten.
  18.9
Neurogenes Hinken (etwas günstiger als vergleichbare Einschränkungen des Gehvermögens bei arteriellen Verschlusskrankheiten)
----bei schmerzfreier Gehstrecke auf ebener Fläche von 100-200 m GdB: 30
----bei schmerzfreier Gehstrecke unter 50 m GdB: 50
----bei schmerzfreier Gehstrecke auf ebener Fläche von 50-200 m GdB: 40
----bei schmerzfreier Gehstrecke auf ebener Fläche über 200 m GdB: 20
  18.10
Beckenschäden
----ohne funktionelle Auswirkungen GdB: 0
----mit geringen funktionellen Auswirkungen (z. B. stabiler Beckenring, degenerative Veränderungen der Kreuz-Darmbeingelenke) GdB: 10
----mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen (z. B. instabiler Beckenring einschl. Sekundärarthrose) GdB: 20
----mit schweren funktionellen Auswirkungen und Deformierung GdB: 30-40
  18.12
Endoprothesen, bei bestmöglichem Behandlungsergebnis,
----Hüftgelenk, einseitig GdB: >=10
----Hüftgelenk, beidseitig GdB: >=20
----Kniegelenk, einseitige Totalendoprothese GdB: >=20
----Kniegelenk, beidseitige Totalendoprothese GdB: >=30
----Kniegelenk, einseitige Teilendoprothese GdB: >=10
----Kniegelenk, beidseitige Teilendoprothese GdB: >=20
----Oberes Sprunggelenk, einseitig GdB: >=10
----Oberes Sprunggelenk, beidseitig GdB: >=20
----Schultergelenk, einseitig GdB: >=20
----Schultergelenk, beidseitig GdB: >=40
----Ellbogengelenk, einseitige Totalendoprothese GdB: >=30
----Ellbogengelenk, beidseitige Totalendoprothese GdB: >=50
----kleine Gelenke GdB: 0
  18.12
Aseptische Nekrosen
----Hüftkopfnekrosen (z.B. Perthes-Krankheit) während der notwendigen Entlastung GdB: 70
----Lunatum-Malazie während der notwendigen Immobilisierung GdB: 30
  18.13
Verlust Arm
----eines Armes und Beines GdB: 100
----eines Armes im Schultergelenk oder mit sehr kurzem Oberarmstumpf GdB: 80
----eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk GdB: 70
----eines Armes im Unterarm GdB: 50
----eines Armes im Unterarm mit einer Stumpflänge-7 cm GdB: 60
  18.13
Verlust der ganzen Hand GdB: 50
  18.13
Versteifung des Schultergelenks
----in günstiger Stellung bei gut beweglichem Schultergürtel GdB: 30
----in ungünstiger Stellung oder bei gestörter Beweglichkeit des Schultergürtels GdB: 40-50
  18.13
Bewegungseinschränkung des Schultergelenks (einschließlich Schultergürtel)
----Arm nur um 120 Grad zu erheben, mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit GdB: 10
----Arm nur um 90 Grad zu erheben, mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit GdB: 20
  18.13
Instabilität des Schultergelenks
----geringen Grades auch seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) GdB: 10
----mittleren Grades, auch häufigere Ausrenkungen GdB: 20-30
----schweren Grades (auch Schlottergelenk), auch ständige Ausrenkung GdB: 40
  18.13
Schlüsselbeinpseudarthrose
----straff GdB: 0-10
----schlaff GdB: 20
  18.13
Verkürzung des Armes-zu 4 cm, bei freier Beweglichkeit der großen Armgelenke GdB: 0
  18.13
Oberarmpseudarthrosew
----straff GdB: 20
----schlaff GdB: 40
  18.13
Riß der langen Bizepssehne GdB: 0-10
  18.13
Versteifung des Ellenbogengelenks einschließlich Aufhebung der Unterarmdrehbewegung
----in günstiger Stellung GdB: 30
----in ungünstiger Stellung GdB: 40-50
  18.13
Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk
----geringen Grades (Streckung/Beugung-0-30-120 bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit) GdB: 0-10
----stärkeren Grades (insbesondere der Beugung einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit) GdB: 20-30
  18.13
isolierte Aufhebung der Unterarmdrehbeweglichkei
----in günstiger Stellung (mittlere Pronationsstellung) GdB: 10
----in ungünstiger Stellung GdB: 20
----in extremer Supinationsstellung GdB: 30
  18.13
Ellenbogen-Schlottergelenk, GdB: 40
  18.13
Unterarmpseudarthrose
----straff GdB: 20
----schlaff GdB: 40
  18.13
Pseudarthrose der Elle oder Speiche, GdB: 10-20
  18.13
Versteifung des Handgelenks
----in günstiger Stellung (leichte Dorsalextension) GdB: 20
----in ungünstiger Stellung GdB: 30
  18.13
Bewegungseinschränkung des Handgelenks
----geringen Grades (z. B. Streckung/Beugung-30-0-40) GdB: 0-10
----stärkeren Grades GdB: 20-30
  18.13
nicht oder mit Deformierung verheilte Brüche oder Luxationen der Handwurzelknochen oder eines oder mehrerer Mittelhandknochen mit sekundärer Funktionsbeeinträchtigung, GdB: 10-30
  18.13
Versteifung Finger
----eines Daumengelenks, in günstiger Stellung GdB: 0-10
----beider Daumengelenke und des Mittelhandwurzelgelenks in günstiger Stellung, GdB: 20
----eines Fingers, in günstiger Stellung (mittlere Gebrauchsstellung) GdB: 0-10
  18.13 Fingerverlust
----des Daumenendglieds und des halben Grundgliedes, GdB: 10
----eines Daumens, GdB: 25
----beider Daumen, GdB: 40
----eines Daumens mit Mittelhandknochen, GdB: 30
----des Zeigefingers, Mittelfingers, Ringfingers oder Kleinfingers, GdB: 10
----von zwei Fingern, mit Einschluß des Daumens GdB: 30
----von zwei Fingern, II + III, II + IV GdB: 30
----von zwei Fingern, sonst GdB: 25
----von drei Fingern, mit Einschluß des Daumens GdB: 40
----von drei Fingern, II + Ill + IV GdB: 40
----von drei Fingern, sonst GdB: 30
----von vier Fingern, mit Einschloß des Daumens GdB: 50
----von vier Fingern, sonst GdB: 40
----der Finger II-V an beiden Händen, GdB: 80
----aller 5 Finger einer Hand, GdB: 50
----aller 10 Finger, GdB: 100
  18.13
Nervenausfall
----Armplexus, vollständig GdB: 80
----oberer Armplexus, vollständig GdB: 50
----unterer Armplexus, vollständig GdB: 60
----Nervus axillaris, vollständig GdB: 30
----Nervus thoracicus longus, vollständig GdB: 20
----Nervus musculocutaneus, vollständig GdB: 20
----Nervus radialis, ganzer Nerv, vollständig GdB: 30
----Nervus radialis, mittlerer Bereich oder distal, vollständig GdB: 20
----Nervus ulnaris, proximal oder distal, vollständig GdB: 30
----Nervus medianus, proximal, vollständig GdB: 40
----Nervus medianus, distal, vollständig GdB: 30
----Nervus radialis und axillaris, , vollständig GdB: 50
----Nervus radialis und ulnaris, , vollständig GdB: 50
----Nervus radialis und medianus, , vollständig GdB: 50
----Nervus ulnaris und medianus, , vollständig GdB: 50
----Nervus radialis, ulnaris und medianus im Vorderarmbereich, , vollständig GdB: 60
  18.14
Verlust Bein
----beider Beine im Oberschenkel GdB: 100
----eines Beines im Oberschenkel und eines Beines im Unterschenkel GdB: 100
----eines Beines und Armes GdB: 100
----eines Beines im Hüftgelenk oder mit sehr kurzem Oberschenkelstumpf GdB: 80
----eines Beines im Oberschenkel (einschließlich Absetzung nach Gritti) GdB: 70
----Notwendigkeit der Entlastung des ganzen Beins (z. B. Sitzbeinabstützung) GdB:
----eines Beines im Unterschenkel bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke GdB: 50
----beider Beine im Unterschenkel, bei einseitig ungünstigen Stumpfverhältnissen GdB: 90
----beider Beine im Unterschenkel, bei beidseitig ungünstigen Stumpfverhältnissen GdB: 100
  18.14
Teilverlust eines Fußes
----Absetzung, nach Pirogow, einseitig, guter Stumpf GdB: 40
----Absetzung, nach Pirogow, beidseitig GdB: 70
----Absetzung, nach Chopart, einseitig, guter Stumpf GdB: 30
----Absetzung, nach Chopart, einseitig, mit Fußfehlstellung GdB: 30-50
----Absetzung, nach Chopart, beidseitig GdB: 60
----Absetzung, nach Lisfranc oder im Bereich der Mittelfußknochen nach Sharp, einseitig, guter Stumpf GdB: 30
----Absetzung, nach Lisfranc oder im Bereich der Mittelfußknochen nach Sharp, einseitig, bei Fußfehlstellung GdB: 30-40
----Absetzung, nach Lisfranc oder im Bereich der Mittelfußknochen nach Sharp, beidseitig GdB: 50
  18.14
Verlust Zehen
----einer Zehe GdB: 0
----einer Großzehe GdB: 10
----einer Großzehe mit Verlust des Köpfchens des I. Mittelfußknochens GdB: 20
----der Zehen II-V oder 1-III GdB: 10
----aller Zehen an einem Fuß GdB: 20
----aller Zehen an beiden Füßen GdB: 30
  18.14
Versteifung Hüftgelenke
----beider Hüftgelenke, je nach Stellung GdB: 80-100
----eines Hüftgelenks, in günstiger Stellung GdB: 40
----eines Hüftgelenks, in ungünstiger Stellung GdB: 50-60
  18.14
Bewegungseinschränkungen der Hüftgelenke
----geringen Grades (z. B. Streckung/Beugung-zu 0-10-90 mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit), einseitig GdB: 10-20
----geringen Grades (z. B. Streckung/Beugung-zu 0-10-90 mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit), beidseitig GdB: 20-30
----mittleren Grades (z. B. Streckung/Beugung-zu 0-30-90 mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit), einseitig GdB: 30
----mittleren Grades (z. B. Streckung/Beugung-zu 0-30-90 mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit), beidseitig GdB: 50
----stärkeren Grades, einseitig GdB: 40
----stärkeren Grades, beidseitig GdB: 60-100
  18.14
Hüftdysplasie (einschl. sog. angeborene Hüftluxation)
----für die Dauer der vollständigen Immobilisierung GdB: 100
----danach-zum Abschluß der Spreizbehandlung GdB: 50
----anschließend und bei unbehandelten Fällen gemäß der Instabilität und der Funktionsbeeinträchtigung
  18.14
Hüftgelenkresektion, je nach Funktionsstörung GdB: 50-80
  18.14
Schnappende Hüfte, GdB: 0-10
  18.14
Beinverkürzung
----2,5 cm GdB: 0
----über 2,5 cm-4 cm GdB: 10
----über 4 cm-6 cm GdB: 20
----über 6 cm GdB: 30
  18.14
Oberschenkelpseudarthrose
----straff GdB: 50
----schlaff GdB: 70
  18.14
Faszienlücke (Muskelhernie) am Oberschenkel GdB: 0-10
  18.14
Versteifung beider Kniegelenke GdB: 80
  18.14
Versteifung eines Kniegelenks in günstiger Stellung (Beugestellung von 10-15') GdB: 30
  18.14
Versteifung eines Kniegelenks, in ungünstiger Stellung GdB: 40-60
  18.14
Lockerung des Kniebandapparats
----muskulär kompensierbar GdB: 10
----unvollständig kompensierbar, Gangunsicherheit GdB: 20
----Versorgung mit einem Stützapparat, je nach Achsenfehlstellung GdB: 30-50
  18.14
Kniescheibenbruch
----nicht knöchern verheilt ohne Funktionseinschränkung des Streckapparates GdB: 10
----nicht knöchern verheilt mit Funktionseinschränkung des Streckapparates GdB: 20-40
  18.14
Habituelle Kniescheibenverrenkung
----seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) GdB: 0-10
----häufiger GdB: 20
  18.14
Bewegungseinschränkungen im Kniegelenk
----geringen Grades (z. B. Streckung/Beugung-0-0-90), einseitig GdB: 10
----geringen Grades (z. B. Streckung/Beugung-0-0-90), beidseitig GdB: 10-20
----mittleren Grades (z. B. Streckung/Beugung 0-10-90), beidseitig GdB: 40
----mittleren Grades (z. B. Streckung/Beugung 0-10-90), einseitig GdB: 20
----stärkeren Grades z. B. Streckung/Beugung 0-30-90), einseitig GdB: 30
----stärkeren Grades z. B. Streckung/Beugung 0-30-90), beidseitig GdB: 50
  18.14
Ausgeprägte Knorpelschäden der Kniegelenke (z. B. Chondromalacia patellae Stadium II-IV) mit anhaltenden Reizerscheinungen, einseitig
----einseitig ohne Bewegungseinschränkung GdB: 10-30
----mit Bewegungseinschränkung GdB: 20-40
  18.14
Schienbeinpseudarthrose
----straff GdB: 20-30
----schlaff GdB: 40-50
  18.14
Teilverlust oder Pseudarthrose des Wadenbeins, GdB: 0-10
  18.14
Versteifung Sprunggelenk
----des oberen Sprunggelenks in günstiger Stellung, GdB: 20
----des unteren Sprunggelenks in günstiger Stellung, GdB: 10
----des oberen und unteren Sprunggelenks, in günstiger Stellung GdB: 30
----des oberen und unteren Sprunggelenks, in ungünstiger Stellung GdB: 40
  18.14
Bewegungseinschränkung Sprunggelenk
----im oberen Sprunggelenk, geringen Grades GdB: 0
----im oberen Sprunggelenk, mittleren Grades (Heben/Senken 0-0-30) GdB: 10
----im oberen Sprunggelenk, stärkeren Grades GdB: 20
----im unteren Sprunggelenk, GdB: 0-10
  18.14
Klumpfuß
----einseitig GdB: 20-40
----beidseitig GdB: 30-60
  18.14
Andere Fußdeformitäten
----ohne wesentliche Auswirkungen (z.B. Senk-Spreizfuß, Hohlfuß, Knickfuß, auch posttraumatisch) GdB: 0
----mit statischer Auswirkung je nach Funktionsstörung, geringen Grades GdB: 10
----mit statischer Auswirkung je nach Funktionsstörung, stärkeren Grades GdB: 20
  18.14
Versteifung-Zehen
----aller Zehen eines Fußes, in günstiger Stellung GdB: 10
----aller Zehen eines Fußes, in ungünstiger Stellung GdB: 20
----von Zehen außer der Großzehe, GdB: 0
----der Großzehengelenke, in günstiger Stellung GdB: 0-10
----der Großzehengelenke, in ungünstiger Stellung (z. B. Plantarflexion im Grundgelenk über 1 O') GdB: 20
  18.14
Narben nach größeren Substanzverlusten an Ferse und Fußsohle
----mit geringer Funktionsbehinderung GdB: 10
----mit starker Funktionsbehinderung GdB: 20-30
  18.14
Nervenausfälle
----Plexus lumbosacralis, vollständig GdB: 80
----Nervus glutaeus superior, vollständig GdB: 20
----Nervus glutaeus inferior, vollständig GdB: 20
----Nervus cutaneus femoralis lat, vollständig GdB: 10
----Nervus femoralis, vollständig GdB: 40
----Nervus ischiadicus, distal (Ausfall der Nn. peronaeus communis und tibialis), vollständig GdB: 50
----Nervus ischiadicus, proximal, vollständig GdB: 60
----Nervus peronaeus communis oder profundus, vollständig GdB: 30
----Nervus peronaeus superficialis, vollständig GdB: 20
GdB: ----Nervus tibialis, vollständig GdB: 30
  18.14
Völlige Gebrauchsunfähigkeit eines Beines GdB: 80


Erfasste Behinderungen


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Gesamt-GdB: