Antrag auf Pflegeleistungen

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Pflegeversicherung wird Ihnen nach Eingang des Antrags ein Formular zukommen lassen, auf dem weitere Angaben verlangt werden. Diese Formulare sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedich. Es gibt kein Einheitsformular. Beispielhaft ist ein Formular der AOK Rheinland/Hamburg beigefügt.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich werden Leistungen der Pflegeversicherung erst ab Eingang des – formlos möglichen – Antrags auf Leistungen erbracht.
Wenn allerdings der Anspruch schon im Vormonat oder noch früher entstanden ist, werden Leistungen ab Beginn des Antragsmonats erbracht.
Also sollten Sie vorab einen formlosen Antrag stellen, um frühestmöglich Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Es wird empfohlen, vorab die App zur Ermittlung der Pflegegrades zu nutzen. Sie können das Ergebnis ausdrucken und Ihrem Antrag beifügen.
Nach Antragseingang beauftragt die Pflegeversicherung den medizinischen Dienst (MDK) mit einer Begutachtung. In der Hektik der Begutachtung werden oft wichtige Punkte vergessen.
Die App hilft Ihnen dabei, alle Aspekte Ihrer Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen, und zeigt auf, mit welchem Pflegegrad Sie rechnen können. Vom Pflegegrad ist maßgeblich der Umfang der von der Versicherung zu erbringenden Leistungen abhängig.

Über die nachfolgende App können Sie ein Antragsschreiben erzeugen, das kopiert werden kann, um es in einer Textverarbeitung aufzurufen, zu ergänzen und auszudrucken.